So gestern hab ich dann endlich zugeschlagen und verstärke nun also das Forum mit einer ER-6f.
Danke nochmal für die Hilfe bei meinen Fragen. Ich glaube hier bin ich gut aufgehoben
Jetzt aber noch eine Frage nach dem Kauf: Der Vorbesitzer hat die Maschine offen gekauft und selbst gedrosselt. Danach ist er zum TÜV und hat das ganze abnehmen lassen. Die Abnahme über den Ein- oder Abbau ist auch dabei.
Er hat diese Änderung aber nicht von der Zulassungsstelle in den Brief oder Schrein eintragen lassen.
Da ich die Maschine gerne offen fahren möchte, hab ich schon die schöne Anleitung hier im Forum gelesen wie ich sie entdrosseln kann. Ist ja keine große Sache.
Da die Drosselung nicht in den Papieren steht, muss ich jetzt doch auch einfach nur den Wisch von der Drosselung weglassen bei der Zulassung und muss nicht mehr zum TÜV oder?
Theoretisch kann ich die Maschine auch jeder Zeit wieder drosseln oder irgendwann mal gedrosselt verkaufen und dann einfach wieder die Abnahme dazu tun oder? Fände das extrem praktisch somit also frei zwischen gedrosselt und ungedrosselt wählen zu können ohne immer zum TÜV rennen zu müssen