ZitatOriginal von asmirel
Ach, die Regelung soll für alle motorisierten Zweiräder gelten, die versicherungstechnisch angemeldet sind!
Gehören dazu eigentlich auch Fahrräder mit Hilfsmotor...
Wenn sie ein Versicherungskennzeichen haben dann ja, und ich bin fast völlig überzeugt, dass sie eines haben müssen.