Wußte garnicht daß man Probezeit durch Sicherheitstraining verkürzen Kann!!!!?
Aber das von wg 2Jahre ist eben Vorschrift und 2 Jahre sind nun mal eben 2 Jahre auf den Tag genau an dem Du den Schein bekommen hast!!
Lappen am 04.05.2006 erhalten Offen fahrn ab dem 04.05.08 Tja und wenn das nun mal leider ein Sonntag ist wie in meinem Fall und die Maschine gern herrichten würdest sprich daß du am Sonntag offen fahren würdest dann mußt das Bike erstmal lieb und brav stehen lassen!!!!
Weil du darfst bzw ich durfte nun mal erst am 04.05.08 offen fahren!!
Erwischt werden an jenem Sonntag hätte u.U. dumm laufen können, Fahren ohne Fahrerlaubnis (mit 72PS!)!!!!Versicherungsbetrug, da die ja auch noch nicht bescheid wußte, und Polizei?? Strafzettel??Fahrentzug?? Keine Ahnung.
Wollte es nicht herrausfinden war mir pers. zu heiß!!
Zumindest als anständiger Bürger. Ich wollte eben Ärger vermeiden und hab dann einfach paar Tage länger gewartet so daß ich nach Entdrosseln direkt zum Tüv konnte wg Gutachten dafür, anschließend dann gleich zur Zulassungsstelle für Scheinänderung.
Aber sobald Du TÜV Gutachten hast kannst ja fahrn!
MFG XS Ratte