Xenonlicht bei ER6N!?

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  • Ich stelle eine lineare Korrelation zwischen dem Verlagen nach besserem Licht der Motorradfahrer und das Durchschnittsalter der Motorradfahrer.

    Mein Investitionstipp: Sofort in ein Termin beim Augenarzt kaufen, der Kurs wird mit dem Alter des Motorradfahrers noch exponentiell steigen!

  • Ich habe mal beim TÜV Süd bei einem der Online ausgewiesenen Motorradfachleuten nachgefragt, wie es zum Thema Xenon/LED am Motorrad aussieht. Auf meine Frage nach möglicher Einzelabnahme Originalscheinwerfer plus Xenonbrenner/LED Birne ist er nicht eingegangen.

    Hier die Antwort:
    "Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht sind bauartgeprüfte Teile und dürfen nicht verändert werden. Zu dieser Bauartprüfung gehören auch die Glühlampen. Es ist also nicht zulässig die Glühlampen gegen LED-Birnen oder Xenonbrenner zu ersetzen. Dadurch würde die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlöschen.
    Es gibt meines Wissens auch noch keine genehmigten Xenon-Scheinwerfer aus dem Zubehör zum nachträglichen Anbau. Der nachträglichen Umbau ist übrigens auch im PKW-Bereich sehr selten.
    Wir werden also noch etwas auf die gute Lichtausbeute warten müssen."

    Die Originallampen strahlen ja nicht direkt nach vorn, sondern nach hinten und zur Seite und der Reflektor liefert dann das kanalisierte Licht nach vorn, so dass der Kegel vom Reflektor gesteuert wird. Wenn man da jetzt ein Lampe (egal welche Technik) einsetzt, die selbst nach vorn strahlt, leuchtet man überall hin, blendet ordentlich den Verkehr und hat auch noch eine schlechte Sichtweite. Was aber, wenn man eine LED Birne oder einen Xenon Brenner einsetzt, der auch nach vorn isoliert ist, dann würde das Licht doch genauso im Reflektor kanalisiert und dann entsprechend nach vorn geworfen. Wieso man also kein anderes Leuchtmittel im vorhandenen Scheinwerfer verwenden können soll (abgesehen davon, dass es der TÜV so will) erschließt sich mir nicht.

    Hier noch ein Link über den ich gestoßen bin. Da hat einer Xenon eingebaut und den Einbau abnehmen lassen.

    SecretAgent007: Ich bin 37 und habe quasi Adleraugen. Ich sehe sowohl bei Tag als auch bei Nacht 1A. Brille benötige ich entsprechend auch keine. Trotzdem ist mehr Licht immer besser, als weniger Licht!

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    2 Mal editiert, zuletzt von ThomasH (26. März 2014 um 13:28)

  • Ich stelle eine lineare Korrelation zwischen dem Verlagen nach besserem Licht der Motorradfahrer und das Durchschnittsalter der Motorradfahrer.

    Mein Investitionstipp: Sofort in ein Termin beim Augenarzt kaufen, der Kurs wird mit dem Alter des Motorradfahrers noch exponentiell steigen!

    Hallo 007,

    hör bloß auf. Es nervt mich, ein alter Sack zu sein. *Ächz*

    Hab gestern 740 :skull für ne Gleitsichtbrille ausgegeben, damit ich die Karte im T-rucksack wieder erkennen kann (reziprok zum akt. Einkommen).

    Hast recht, der Zusammenhang ist Kuki-, ähm, evident!

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:

    Einmal editiert, zuletzt von Silver Surfer (26. März 2014 um 13:26)

    • Offizieller Beitrag

    Hier noch ein Link über den ich gestoßen bin. Da hat einer Xenon eingebaut und den Einbau abnehmen lassen.


    das kann ich da gar nicht rauslesen. Er schreibt ganz korrekt, dass der Scheinwerfer eine entsprechende Kennung für Xenon haben muss und selbst wenn man so einen Scheinwerfer hat, der für Halogen und Xenon zugelassen ist, muss man die Umrüstung von Halogen auf Xenon abnehmen lassen. Er schreibt also nur was für eine zulässige Umrüstung nötig ist. Er schreibt nicht, dass sein Umbau abgenommen wurde. Oder hat der MT-Scheinwerfer eine Kennung für Xenon? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Hier gibt es die Produkte von Shin Yo. Da sind LED-Hauptscheinwerfer dabei. Bis vor Kurzem gab es da auch noch Xenon-Scheinwerfer, die ich jetzt aber nicht mehr finden kann...

  • Achtung, off topic:

    Wut? Wieso so teuer, eine besondere Veranlagerung bei den Augen, die wirklich die Handarbeit eines Optikers rechtfertigen?

    Äh, wie "Wut" lieber 007? Wenn, dann F-rust, engl. Rost, wg. des Unvermeidlichen. Hätte auch "Teuronen" schreiben können. Finde aber bei 3/4 meines Nettos den Skull ziemlich angemessen.

    Astigmatismus, vulgo Hornhautverkrümmung (auch noch leicht verändert zur letzten Brille), starke Kurzsichtigkeit + begonnene Altersweitsichtigkeit. Soll ich weiter..? Dennoch gilt: schlimmer geht immer, bin ja nur eingeschränkt, nicht offiziell "behindert".

    Na klar ist der Thomas http://zentler.de/start.html sein Meister-Honorar wert, würde ich ihm sonst seit ?20 Jährchen die Treue halten? Aber auch mit dieser, meiner ersten! Gleitsichtbrille light, nennt sich Zeiss-Digitalglas (sic!), muss ich Kopfhaltung, Blickrichtung ständig korrigieren, heißt == noch trainieren. Übe üben. Nervt auch.

    Die im Laden von Brillen.de nicht halb so lang ange"passte" Gleitsicht konnte ich zurückgeben (dank Zufriedenheitsgarantie, hab ich noch nie drauf angelegt, hier war´s nötig, leider), Kopfschmerzen, Visus 0,8 oder weniger. Da war auch 50% Preis viel zu teuer. Eine Kette halt. So schnell nicht wieder!!

    Wat mutt, dat mutt. Danke der Nachfrage, 007. `schuldigung, wenn zu ausführlich für diesen Faden..

    Angeblich sollen 2000lm / 25W Xenonbrenner keine Reinigungsanlage + Leuchtweitenautomatik erfordern. Dazu nähme ich noch ne unauffälligere Farbtemperatur 3-4000K und es dürfte weniger beanstandungsgefährdend sein. Ausser der Gedenksekunde beim Zünden des Lichtbogens.
    So würde ich es machen. Understatement.

    Mö­gest Du im­mer das Dop­pel­te des­sen be­kom­men, was Du mir wünschst. :japan:


  • das kann ich da gar nicht rauslesen. Er schreibt ganz korrekt, dass der Scheinwerfer eine entsprechende Kennung für Xenon haben muss und selbst wenn man so einen Scheinwerfer hat, der für Halogen und Xenon zugelassen ist, muss man die Umrüstung von Halogen auf Xenon abnehmen lassen. Er schreibt also nur was für eine zulässige Umrüstung nötig ist. Er schreibt nicht, dass sein Umbau abgenommen wurde. Oder hat der MT-Scheinwerfer eine Kennung für Xenon? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Hier gibt es die Produkte von Shin Yo. Da sind LED-Hauptscheinwerfer dabei. Bis vor Kurzem gab es da auch noch Xenon-Scheinwerfer, die ich jetzt aber nicht mehr finden kann...

    Ind er Überschrift steht Xenonlicht mit TÜV-Segen, im Text steht "Ich habe mir also einen Scheinwerfer einer Yamaha MT03 gekauft der über diese notwendige Kennzeichnung verfügt." und unten, dass das Zeug nach Umbau noch abgenommen und eingetragen werden muss. Ich gehe also stark davon aus, dass er das am Ende auch machen lassen hat, wieso sonst extra so einen Scheinwerfer besorgen?

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    • Offizieller Beitrag

    Sorry, da bin ich echt blind gewesen :ups

    Mich verwundert das aber schon alles. Der MT03-Scheinwerfer hat anscheinend die korrekte Kennzeichnung. Aber warum? Wie man in verschiedenen Foren lesen kann, scheint es auch andere Motorräder mit dieser Kennzeichnung zu geben, wobei keines dieser Motorräder ab Werk (abgesehen von BMW) mit Xenon angeboten wird.
    Außerdem kennt die Norm keine "H4/H7-Xenonbrenner", sondern nur die D1S, D2S usw.. Für diese Brenner würde man aber in einem Kombi-Scheinwerfer einen Adapter benötigen... sehr merkwürdig!

    Der kürzlich von mir hier geschriebenen link zu der tollen Auflistung bezüglich der Scheinwerferkennzeichnung scheint dann schon wieder komplett überholt zu sein. Die Auflistung ist von 2005 und seit 2006 scheint es dann diese "W"-Kennzeichnung zu geben. Da blickt doch keiner mehr durch!

    Hat eigentlich mal Jemand auf unsere Scheinwerfer geschaut was da genau draufsteht? Vielleicht haben wir ja auch die korrekte Kennzeichnung auch für Xenon

  • Ich habe mal auf die Scheinwerfer geschaut, am rechten ist die Kennzeichnung WCR-DS PL zu finden.
    Dazu habe ich in einem anderen Forum in einem Xenon Thread das hier gefunden:

    Ich werde jetzt mal dem TÜV noch mal eine Email schicken und fragen, ob das so stimmt.

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    • Offizieller Beitrag

    das wäre ja der Hammer! Ich muss auch mal bei meiner Versys schauen. Ich habe ja Xenon drin und bin damit sogar bei der letzten HU problemlos durchgekommen. D.h. die Kombination Versys-Scheinwerfer mit H7-Xenon-Brenner scheint technisch einwandfrei zu funktionieren. Wenn ich das jetzt auch noch eintragen lassen könnte...

  • Für mein Verständnis müsste man bei einem xenongeprüften Scheinwerfer den Xenonbrenner nichtmal eintragen lassen. Die Frage wäre nur, gibt es zugelassene Nachrüstxenonbrenner? Nichtzugelassene wird auch kein TÜV eintragen.

  • achso,alles klar...ich hatte nicht alles durchgelesen.Finde das selber auch sehr interessant.Obwohl...wenn es klappen und legal sein sollte,wäre der umbau sehr teuer.

    • Offizieller Beitrag

    eben nicht! (wenn man wirklich diese H7-Brenner wie in dem Bericht zugelassen bekäme)

    Bei ebay gibt es Sets fürs Auto ab ca. 40 € inklusive Versand, d.h. pro Motorrad gerade mal 20 €. Wenn man dann noch überlegt, dass die Brenner in der Regel deutlich länger halten als Halogen-Leuchtmittel und zudem die Lichtmaschine entlasten (35 W statt 55 W)... Wie Thom schon angedeutet hat besteht aber das Problem der Zulassung der Einzelteile. Die Vorschaltgeräte haben eine E-Nummer und der Scheinwerfer hat angeblich auch die korrekte Kennung drauf. Die Prüfnummer fehlt aber auf den H7-Brennern. Aber in dem Bericht wurden die ja angeblich trotzdem einfach eingetragen. Ist vermutlich wieder so eine Sache an welchen Prüfer man gerät.

    zur Erinnerung: Das 'H' bei H7 steht für Halogen. Zugelassene Xenon-Brenner haben ein 'D' für discharge (Entladungsleuchtmittel) in der Kennung. Daher passt H7 und Xenon eigentlich nicht zusammen. Ein H7-Xenon-Brenner dürfte somit niemals eine Prüfnummer erhalten.

  • Bei mir in der Gegend ist auch gerade ein Motorradfahrer beim TÜV für die Überprüfung. Wird wohl nächste Woche antwort bekommen, ob sie ihren Segen dazu geben.

  • Also der Spezialist vom TÜV hat zwischendurch noch Rückfragen bezüglich der Scheinwerferkennung gestellt, ist also noch dran am Thema. Ich habe selber weiter recherchiert und bin dabei auf diverse EU Normen und eine britische Norm gestoßen. Der Scheinwerfer meiner ER6F 2012 ist in GB zugelassen, erkennbar an der E Nummer. Die britische Norm gibt für Klasse D Scheinwerfer eine maximale Leuchtkraft von 2000 Lumen in einem Bereich an. Welcher das ist, habe ich nicht nachgelesen, da das an irgendeiner anderen Stelle angegeben wird, wo die Prüfmethode beschrieben wird. Da ein Xenonbrenner 3200 Lumen haben kann, sehe ich hier schon wieder das erste Problem auf uns zukommen. Irgendwo stand noch was mit "aus 25m". Wie gesagt, ich habe nicht so genau darauf geachtet, weil ich nur nach Xenon in Verbindung mit WCR-DS gesucht habe.

    Ganz generell muss man sagen, dass die Abnahmeregelungen für Scheinwerfer wirklich detailiert sind. D.h. Streuung in alle Richtungen, Leuchtkraft in verschiedenen Bereichen, Farben, etc. Einfach pervers.

    @Thom: Warum man einen Xenonbrenner mit E Zeichen bei einem für Xenon freigegebenen Reflektor abnehmen lassen muss ist mir auch rätselhaft. Eventuell müsste man es auch nicht, aber man kann. Du kannst auch ein Teil mit ABE im Schein eintragen lassen und musst als Folge dann nicht immer die ABE mitschleppen. Könnte mir vorstellen, dass man das macht um bei Kontrollen nicht in Komplikationen zu geraten.

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