Original von eki
Bei dieser interessanten Rechtsdebatte hätte ich mal die Frage, ob das 14er Ritzel ohne Änderung der Kette getauscht werden kann.
Dann bau ich halt vorm TÜV alles auf Original um und Punkt. Und nachher fahr ich wieder mit dem spritzigen Bescheisserle. Man muß damit ja nicht Reklame laufen.
Zum Thema Endgeschwindigkeit, ich glaube nicht mal, dass die Versys mit dem kleinen Antriebsrad langsamer wird.
Mit dem 15er hat sie bei vmax noch mindestens 1500ert Umdrehungen Reserve im 6sten.
Vielleicht sogar wird sie schneller mit dem Kleinen, abhängig von dem, was drauf sitzt und was dran hängt.
Definitif wird es für den Landstrassenfahrer ein echter Vorteil sein, wenn der große Gang als richtiger Fahrgang übersetzt ist, also auf Enddrehzahl geht. Spart ne Menge Schaltarbeit und vielleicht sogar Sprit.
Für den wechselnden Bedarf müßte das im Ideal wie beim Fahrrad funktionieren. Je nach Einsatz geschwind den richtigen Radsatz draufschmeißen und los gehts.
Wird das Tempo wie früher noch am Vorderrad gemessen? Da ändert sich dann ja nix.
Wär genial, wir sind ja schließlich keine Treibstecken (=Kardan) fahrer. Flexibilität je nach Bedarf ist doch gefragt.
Die ASU Verordnung macht solch eine Idee natürlich zum Witz.
Ich trink jetzt erst mal was auf unsre Umweltverfassungsschützer.
Ich sag aber nicht was ich ihnen dabei wünsche. Schlauwisser, unverbesserliche sind sie!